Neuseeland Arbeitserlaubnis
Wer kann in Neuseeland arbeiten?
Allgemein gesprochen darf jeder in Neuseeland arbeiten, der über eine gültige Arbeitserlaubnis (work permit) oder ein Visum verfügt, das automatisch eine Arbeitserlaubnis enthält (zum Beispiel das Working Holiday Visum). Neuseeland ist sehr daran interessiert, gut ausgebildete Fachkräfte und Arbeiter ins Land zu holen.
Welche Arbeitserlaubnis beantragt werden muss, hängt von Eurem Alter, dem Zweck Eures Aufenthaltes und Eurer Tätigkeit ab. Hier findet Ihr eine Übersicht über die häufigsten Visa:
Das Working Holiday Visum
Das Working Holiday Visum ist ab der Einreise nach Neuseeland für 12 Monate gültig. Es erlaubt Reisenden im Alter zwischen 18 und 30 Jahren, für ein Jahr in Neuseeland zu reisen und zu arbeiten. Es gibt dabei keine Beschränkungen, welche Jobs ausgeübt werden dürfen – je nach Interesse und Arbeitsmarkt ist alles möglich, vom Kiwipflücker bis zur Fachkraft in einem nationalen oder internationalen Unternehmen. Beim Working Holiday Visum handelt es sich um eine offene Arbeitserlaubnis, das heißt Ihr könnt bei jedem beliebigen Arbeitgeber arbeiten und je nach Wunsch Eure Stellen wechseln.
Das Working Holiday Visum kostet derzeit etwa 70 Euro und wird nur einmal im Leben ausgestellt. Es ist also nicht möglich, diese Art des Visums für das gleiche Land zweimal hintereinander zu beantragen und so seinen Aufenthalt zu verlängern.
Work permit
Eine andere Möglichkeit in Neuseeland zu arbeiten, bietet eine reguläre Arbeitserlaubnis, die “work permit”. Work permits werden auf Antrag dann ausgestellt, wenn der Bewerber eine Arbeitsstelle vorzuweisen hat und es einen Grund gibt, warum der neuseeländische Arbeitgeber keinen Neuseeländer für diese Stelle einstellen kann. So werden beispielsweise bestimmte Berufe in Neuseeland dringend gesucht, die in der “short term skills shortage list” oder der “long term skills shortage list” aufgelistet sind und für die Unternehmen auch ausländische Bewerber einstellen dürfen, da der Bedarf sonst nicht abgedeckt werden kann. Gelegentlich werden für Berufe, die in Neuseeland sehr dringend gesucht werden, auch “open work permits” genehmigt, bei denen der Bewerber keine konkrete Stelle haben muss, sondern sich frei bei entsprechenden Arbeitgebern bewerben kann.
Auch für weniger reizvolle Jobs wie beispielsweise Putzkraft oder Regalauffüllen im Supermarkt kann prinzipiell eine Arbeitserlaubnis genehmigt werden. Sollte der Job oder Eure Berufsbezeichnung nicht auf einer der shortage-Listen vermerkt sein, könnt Ihr dann eine Arbeitserlaubnis erhalten, wenn Ihr einen neuseeländischen Arbeitgeber findet, der Euch eine Stelle anbietet und schriftlich erklärt, dass er auch nach intensiver Suche keinen neuseeländischen Bewerber gefunden hat, der diese Tätigkeit so gut ausführen kann wie Ihr aufgrund Eurer Eignung und Qualifikation. Dieser Vorgang der Unterstützung durch den Arbeitgeber nennt sich “sponsoring”, hat aber mit finanzieller Unterstützung nichts zu tun.
Die Arbeitserlaubnis, die Ihr dann erhaltet, bezieht sich auf genau diese Stelle. Ihr könnt also nur dann den Arbeitgeber wechseln, wenn Ihr wiederum einen neuen neuseeländischen Arbeitgeber findet, der Euch genauso unterstützt. Wenn Ihr kündigt, ohne eine neue Stelle zu haben, wird die Arbeitserlaubnis automatisch ungültig und Ihr müsst das Land verlassen.
Achtung: Es ist ein Unterschied, ob Ihr ein “work visa” oder eine “work permit” beantragt. Das “work visa” erlaubt die Einreise nach Neuseeland (beziehungsweise die Aus- und Wiedereinreise nach Urlauben) zum Zweck der Arbeit. Die “work permit” gilt nur innerhalb des Landes und ist die tatsächliche Arbeitserlaubnis. Da es nur für sehr spezialisierte Fachkräfte möglich ist, bereits vom Heimatland aus eine “work permit” zu erhalten, könnt Ihr die Arbeitserlaubnis auch dann beantragen, wenn Ihr bereits in Neuseeland seid und eine Stelle gefunden habt.
Arbeitserlaubnis als Partner
Wenn Ihr einen Partner habt, der in Neuseeland studiert, bereits eine gültige Arbeitserlaubnis hat oder gar Neuseeländer ist, könnt Ihr auch eine Arbeitserlaubnis als Partner beantragen. Ihr müsste dann Beweise bringen, dass es sich um eine ehrliche, stabile und langfristige Beziehung handelt. Wird Eure Arbeitserlaubnis bewilligt, richtet sie sich in der Regel nach den Bedingungen der Arbeitserlaubnis Eures Partners und ist für denselben Zeitraum gültig.
Studentenvisum
Studenten an neuseeländischen Universitäten können in der Regel bis zu 20 Stunden pro Woche neben dem Studium arbeiten. Diese Arbeitserlaubnis ist automatisch im Studentenvisum inbegriffen. Die genauen Bedingungen richten sich allerdings nach dem individuellen Aufenthalt, der Art und Dauer des Studiums/Kurses und dem Studienziel.
Gerne beraten wir Euch kostenfrei zu allen Fragen.

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